Kosten
Grundsätzlich berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In unserem Tätigkeitsschwerpunkt, nämlich Zivilrecht, liegt den Gebühren der Streitwert zugrunde. Der Streitwert ist das wirtschaftliche Interesse des Ratsuchenden an seiner Angelegenheit, z.B. die Reparaturkosten seines Fahrzeuges nach einem Unfall. Anhand einer Tabelle kann dann unter Berücksichtigung der anwaltlichen Tätigkeiten die Vergütung berechnet werden.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir gerne die unstreitige Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer als kostenlose Serviceleistung.
Beratungshilfe
Für den Fall, dass Sie sich einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht leisten können, können Sie unter gewissen Voraussetzungen bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Die Beratungshilfe ist nicht auf die bloße Beratung beschränkt, sondern ermöglicht in bestimmten Rechtsbereichen auch eine außergerichtliche Vertretung. Die (stark reduzierten) Kosten für die anwaltliche Tätigkeit übernimmt die Staatskasse. Von Ihnen können wir eine zusätzliche Gebühr von € 15,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gesamt also € 17,85 verlangen. Auf die Beratungshilfegebühr sind keine Auslagen aufzuschlagen, die Umsatzsteuer ist daher bereits enthalten.
Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
Für den Fall, dass Sie sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht leisten können, können Sie unter gewissen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Pauschalangebote
Bestimmte anwaltliche Dienstleistungen bieten wir Ihnen zu einem Pauschalpreis an.